Bürgerinitiative Lebenswertes LeopoldGrätzl

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Wie geht's weiter - zeitschiene

Prozessablauf_STEK

PRÄSENTATION DES SIEGERPROJEKTS  -  BÜRGERINNEN-FEEDBACK
  • Das Siegerprojekt des städtebaulichen Wettbewerbs wurde am 28.08.2020 der Öffentlichkeit präsentiert!

    Es ist von entscheidender Bedeutung für die Zukunft unseres Grätzls, denn es soll als Grundlage für den neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan dienen. Nun ist es entscheidend der MA21 und den anderen Beteiligten möglichst konstruktiven BürgerInnen-Input für die Ausarbeitung des Flächenwidmungsplanes mit auf den Weg zu geben!

    Es gab/gibt mehrere Möglichkeiten, sich über den Wettbewerb und das Siegerprojekt zu informieren:

      --> Einladung der MA21.pdf  

    Ausstellung vor Ort:  28.08. - 06.09.2020   beendet
    Web-Ausstellung:  28.08. - 08.09.2020 - wurde bis auf weiteres verlängert
    Webkonferenz:  07.09.2020, 17:00 - beendet

    Die BiLG hat im Zuge der Web-Konferenz am 07.09.2020 eine Zusammenfassung der Anraineranliegen und -fragen übermittelt.

      --> Web-Konferenz - BiLG Anrainerfragen+Anliegen.pdf   


FLÄCHENWIDMUNGSVERFAHREN
  • Im Herbst 2020 startet die stadtinterne Erstellung eines Entwurfs für den Flächenwidmungsplan (Gründruck) basierend auf den Ergebnissen des städtebaulichen Wettbewerbs und der BürgerInnen-Beteiligung
  • Behandlung im Fachbeirat für Stadtplanung
    Interessensvertretungen und die Bezirksvertretung werden zur Stellungnahme eingeladen
  • Öffentliche Auflage (28.04.2022-09.06.2022)
    Während dieser "öffentlichen Auflage" kann jede Wienerin und jeder Wiener den Plan und die Grundlagen einsehen und dazu schriftlich Stellung nehmen. Diese Stellungnahmen können Grundlage für mögliche Änderungen der Planungen sein
  • Gemeinderatsvorlage - Beschlussfassung Gemeinderat (vorausichtlich Herbst 2022)

-> nähere Infos unter: "Ablauf Flächenwidmungs- und Bebauungplan"

 


BAUVERFAHREN
  • Basierend auf den Vorgaben des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans erfolgt das Bauverfahren
  • Nachbarn haben Parteistellung bzw. das Recht auf Akteneinsicht und Einwendungen. Als Nachbarn gelten Eigentümer/Miteigentümer (unmittelbar) benachbarter Liegenschaften  

ABBRUCHBEGINN
  • Die UBM informierte uns, dass voraussichtlich bereits Anfang September 2020 die Entkernungsarbeiten der Bestandsgebäude und im November 2020 der 5-monatige Abbruch beginnen soll.
  • Das erscheint uns verfrüht. Die BiLG steht nach wie vor zu ihrer anfänglichen Forderung, den Abbruch erst zeitnah vor dem Neubau durchzuführen, um die Zeit der offenen Baulücke entlang der stark befahrenen Oberen Donaukanalstraße und die Straßenlärmbelastung für das umliegende Wohnviertel möglichst kurz zu halten - sie die vorherige Klärung der baurechtlichen Rahmenbedingungen (Flächenwidmung, Bauverfahren) sicherzustellen.
  • Wir führten dazu mehrere Gespräche mit Vertretern von UBM, Bezirk&Stadt und Magistratsabteilungen. Eine Verschiebung der Abbrucharbeiten um ein Jahr auf den nächsten Winter wurde seitens der UBM bislang jeoch abgelehnt.

Unsere andauernden Aktivitäten
  • Wir bleiben im Gespräch mit Bezirk, Stadt, Politik und Projektwerbern
  • Wir fordern aktiv Transparenz und Anrainer-Partizipation im weiteren Projektverlauf ein
  • Wir verfolgen die aktuellen Ereignisse im Bereich Stadtentwicklung und Flächenwidmung
  • Wir stehen in Kontakt zu anderen Bürgerinitiativen
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